Liebe Leserinnen, liebe Leser,
nochmals der Hintergrund:
Der (mit vollen Bezügen!) vom Dienst suspendierte Polizeichef der Stadt Rosenheim wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt am 26.11.2012 zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt.2 Das Landgericht Traunstein sah es dabei als erwiesen an, dass der Polizist den Kopf eines gefesselten Jugendlichen auf der Wache des Rosenheimer Volksfestes gegen die Wand schlug, das Opfer trat und ohrfeigte. Der Schüler hatte eine stark blutende Platzwunde an der Lippe davongetragen. Ein Schneidezahn brach, andere Zähne wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.
Durch die strafrechtliche Verurteilung ergaben sich für den „Rosenheimcop“ zunächst keine beamtenrechtlichen Folgen, wie in dem bereits erwähnten Blog-Beitrag Verlust der Beamtenrechte näher erläutert wurde. Das Verwaltungsgericht München entfernte ihn auf eine Disziplinarklage des Landes Bayern hin aber nunmehr aus dem Dienst. Der Polizist verliert damit nicht nur seinen Beamtenstatus, sondern auch seine über eine Dienstzeit von mehr als 30 Jahren bereits erworbenen Versorgungsansprüche. Er wird lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 8 Abs. 2 SGB VI für seine abgeleistete Dienstzeit nachversichert.
Das Urteil wird wohl in der Öffentlichkeit auf geteilte Reaktionen stoßen:
Das erforderliche Vertrauen für einen weiteren Einsatz als Polizist sei deshalb – so das Gericht – „endgültig zerstört“. Wer als Polizeibeamter, noch dazu in leitender Funktion, solche vorsätzlichen Straftaten im Dienst begehe, verstoße massiv gegen die Kernbereiche seiner Pflichten und schade dem Ansehen der Polizei auf sehr schwere Weise. Der ehemalige Polizeichef habe durch sein „völlig unangemessenes Verhalten“ das Ansehen der Polizei nachhaltig geschädigt und einen Vertrauensverlust verursacht, der nicht wieder gut zu machen sei.4 Jeder Polizist muss sich darüber im Klaren sein, dass er sich bei ungerechtfertigtem Verhalten auf die gleiche Stufe eines gewöhnlichen Kriminellen stellt und damit auch strafrechtlich vorwerfbar handelt.
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Hinweis: Das Urteil des VG München ist noch nicht rechtskräftig. Der Beamte wird deshalb vermutlich in Berufung gehen – schon um seine Bezüge vorerst weiter zu behalten. Mit Span-nung darf deshalb darauf gewartet werden, wie der BayVGH in der zweiten und letzten Instanz über den Fall entscheiden wird. Dabei könnte eine andere Wertung evtl. auch zu einer milderen Disziplinarmaßnahme – etwa zu einer Herabstufung in der Besoldungsgruppe – führen.
§ 13 Abs. 2 BDG lautet:
(2) Ein Beamter, der durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. …
§ 8 Abs. 2 SGB VI lautet:
(2) Nachversichert werden Personen, die als
1. Beamte oder Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, …
versicherungsfrei waren oder von der Versicherungspflicht befreit worden sind, wenn sie ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausgeschieden sind oder ihren Anspruch auf Versorgung verloren haben und Gründe für einen Aufschub der Beitrags-zahlung (§ 184 Abs. 2) nicht gegeben sind. Die Nachversicherung erstreckt sich auf den Zeit-raum, in dem die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht vorge-legen hat (Nachversicherungszeitraum).
Zur Entfernung aus dem Dienst siehe:
Baßlsperger, Einführung in das Beamtenrecht (print), Kapitel 14, Rn. 22 ff.;
Baßlsperger, cockpit Beamtenrecht; Thema EF, Disziplinarrecht, Kap. 2.4.;
Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Art. 14 BayDG, Rn. 16 ff.;
Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Rn. 47 ff.
1 http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-gewaltexzess-in-rosenheim-ex-polizeichef-verliert-beamtenstatus-1.2268193
2 http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/landgericht-traunstein-gewalttaetiger-polizeichef-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-11973682.html
3 So eine Leserzuschrift, die unter http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/rosenheim-polizeichef-beamtenstatus-100.html zu finden ist.
4 http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-gewaltexzess-in-rosenheim-ex-polizeichef-verliert-beamtenstatus-1.2268193
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