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Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. Dies hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 in einem Beschwerdeverfahren entschieden.
Weiterlesen...Newsletterausgabe Januar 2021: Mit der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung vom 28. September 2020 (GVBl. S. 578) wurde die Bayerische Beihilfeverordnung zum sechsten Mal fortentwickelt. Die Änderungsverordnung enthält folgende wesentlichen Änderungen:
Weiterlesen...Ausgabe Dezember 2020: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz konkretisierte mit Urteil vom 24.08.2020, Az. 2 A 10143/20, welche Anforderungen an eine anderweitige Verwendungsmöglichkeit des Beamten zu stellen sind.
Weiterlesen...Newsletter, Ausgabe 11/2020 – November Verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie, u.a. in Form von Honorarzuschlägen, kamen bereits bis 31. September 2020 zur Anwendung. Durch gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von Bundesärzte- bzw. Bundeszahnärztekammer, PKV-Verband und den Beihilfeträgern des Bundes und der Länder, wurde die Anwendung zunächst bis 31. Dezember 2020 verlängert und hierbei auch z.T. modifiziert.
Weiterlesen...Der Anspruch auf fristgemäße Zahlung von Besoldungsbezügen ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 10.12.2019, B 5 K 18.305, nur beschränkt einklagbar. Der Beamte habe die verspätete Auszahlung grundsätzlich hinzunehmen, soweit er nicht dadurch einen konkreten Schaden erleidet.
Weiterlesen...Die Corona-Pandemie ist nach wie vor akut, was sich auf unser Gesundheits- und Pflegesystem auch weiterhin auswirkt. Zur Abfederung der dadurch entstehenden finanziellen Belastungen wurden für verschiedene Leistungserbringer Sonderregelungen eingeführt, die bei der Abrechnung erbrachter Leistungen zu beachten sind.
Weiterlesen...Das Coronavirus wird die Rechtsprechung noch lange Zeit nach Ende der Pandemie beschäftigten. Auch im Bereich des Beamtenrechts stellen sich zahlreiche Fragen, die es rechtlich zu klären gilt. Die Frage, ob Beamtinnen und Beamte ein Recht auf Verschiebung des bereits genehmigten Erholungsurlaubs aufgrund der Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie haben, scheint durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls nun entschieden.
Weiterlesen...Die Corona-Pandemie stellt unser Gesundheits- und Pflegesystem auch weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Um hier die erforderliche Unterstützung zu geben, wurden u.a. vom zuständigen Gesetz- bzw. Verordnungsgeber weitere Maßnahmen beschlossen, die zum Teil Auswirkungen auf die Gewährung von Beihilfeleistungen von Bund und Ländern haben.
Weiterlesen...Die Antragstellerin im vorliegenden Fall ist als Amtsinspektorin bei einem Berliner Bezirksamt beschäftigt und über 60 Jahre alt. Weil sie aufgrund ihres Lebensalters einem erhöhten Risiko für eine COVID-19-Erkrankung ausgesetzt sei, ordnete ihr Dienstherr an, dass sie drei Wochen Dienst im Home-Office zu leisten habe. Sie solle sich telefonisch für die Dienststelle zur Verfügung halten, und ihr würden bei Anfall Arbeitsaufträge zur häuslichen Bearbeitung übertragen. Die Anordnung sei aus Fürsorgegründen geboten. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
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