Das geht aus einer am 10.12.2019 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Fünf Jahre nach Einführung des Mindestlohns stehe fest, dass er deutlich positive Effekte auf die Löhne der betroffenen Beschäftigten gehabt habe, erklären die Nürnberger Arbeitsmarktforscher.
Die befürchteten Arbeitsplatzverluste seien sehr gering ausgefallen. Sie konzentrierten sich auf den Bereich der Minijobs. Etwa die Hälfte der Minijobs, die zum Jahreswechsel 2014/2015 entfallen sind, wurde in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Dagegen hätte sich nur ein sehr kleiner Teil der betroffenen Personen arbeitslos gemeldet, so die Forscher. Zugleich betonten sie: Im Zuge einer Rezession oder bei deutlichen Mindestlohnerhöhungen könnten negative Beschäftigungseffekte allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Auf die Produktivität der Beschäftigten, also den Umsatz pro Beschäftigten, hatte der Mindestlohn keine Auswirkung. „Die höheren Lohnkosten werden demnach nicht durch höhere Produktivität kompensiert“, schreiben die Arbeitsmarktforscher. Sie halten fest: „Ein mindestlohnbedingter Anstieg in der Arbeitsmotivation betroffener Beschäftigter ist nicht zu beobachten, obwohl der Lohn und die Entlohnungszufriedenheit deutlich gestiegen sind.“
Wissenschaftlich umstritten sei nach wie vor, in welchem Ausmaß der gesetzliche Mindestlohn umgangen werde. „Das Ausmaß der Nichteinhaltung bleibt letztlich eine weitgehend offene Frage, die sich auf Grundlage der aktuellen Datenbasis nicht abschließend beantworten lässt“, heißt es in der Studie.
Quelle: Presseinformation IAB vom 10.12.2019
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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