Nach längeren Verhandlungen haben sich die Vertreter der Dienstnehmer und der Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der Diakonie Bayern auf eine Tarifsteigerung für die über 90.000 Beschäftigten geeinigt: Ab dem 1. April 2019 erhalten sie 2,6 Prozent mehr Gehalt, und auch die betriebliche Altersvorsorge bleibt für die Mitarbeitenden weiterhin beitragsfrei.
Obwohl die Pflichtbeiträge für die Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK) im nächsten Jahr um 0,4 Prozent steigen, werden sie weiterhin alleine von den Dienstgebern getragen. Die Verhandlungen über die Entgelte für den Bereich der Verfassten Kirche ab 2019, die sich an den Entgelterhöhungen des Tarifvertrages des Länder (TV-L) orientieren, beginnen im Laufe des Jahres.
Die Arbeitsrechtliche Kommission ist das oberste Tarifgremium für die EvangelischLutherische Kirche und die Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen ca. 120.000 Mitarbeitende im Freistaat. Sie besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern; davon vertreten jeweils vier die Mitarbeitenden von Diakonie bzw. Kirche, vier weitere vertreten jeweils die kirchlichen Körperschaften und Träger diakonischer Einrichtungen. Sie beschließt auf dem Verhandlungsweg gemeinsam über Löhne und Gehälter im Raum von Diakonie und verfasster Kirche in Bayern.
Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 18.4.2018
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