Die Bundesregierung will einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sicherstellen. Manipulationen des Risikostrukturausgleichs sollen ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des Koalitionsvertrags um.
Risikostrukturausgleich stärken
Krankenkassen haben eine ungleiche Versichertenstruktur: Einige haben überdurchschnittlich viele gut verdienende und gesunde Versicherte, andere versichern überdurchschnittlich viele kranke Menschen und Beitragszahler mit niedrigem Einkommen. Seit 1994 gibt es einen finanziellen Ausgleich dieser Risikounterschiede zwischen den Krankenkassen, den sog. Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSA).
Folgende Maßnahmen sollen den RSA neu regeln:
Strukturelle Veränderungen im GKV-Spitzenverband
Auch die Strukturen des GKV-Spitzenverbands werden weiterentwickelt. Es wird einen neuen Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geben, dem die Vorstände der Krankenkassen angehören. Eine Quote soll die angemessene Vertretung von Frauen in den Spitzengremien sicherstellen.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 9.10.2019
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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