Neues Institut für Kirchliches Arbeitsrecht gegründet

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Bochumer Juristen holen das kirchliche Arbeitsrecht aus der Forschungsnische und gründen dafür ein Institut.

Das kirchliche Arbeitsrecht bestimmt maßgeblich, wie Kirche arbeiten kann, weil es die Rahmenbedingungen klärt – beim immerhin zweitgrößten Arbeitgeber in Deutschland mit bis zu zwei Millionen Beschäftigten. Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) hat nun das bundesweit erste universitäre Institut für kirchliches Arbeitsrecht gegründet.

 

Der Direktor, Prof. Dr. Jacob Joussen, ist Experte für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht. „Ein solch wissenschaftlich-universitäres Institut gibt es bislang in Deutschland nicht, lediglich eine Forschungsstelle an der Universität Tübingen“ sagt er. „Das ist überraschend, da sich in der Praxis die Anfragen häufen.“ Das kirchliche Arbeitsrecht ist für alle Zweige beider großen Kirchen ein zentraler Faktor – für die verfasste Kirche wie für Diakonie und Caritas.

 

Leitthemen sind u.a. Europa, Loyalität, kollektives Arbeitsrecht und Tarifverträge.

 

Quelle: Presseinformation der Ruhr Universität Bochum vom 3.8.2018

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