Berücksichtigt wurden monatliche tarifliche Grundvergütungen und tariflich festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen. Ohne Sonderzahlungen werden die tariflichen Monatsverdienste voraussichtlich um 2,6 % gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt 2017 steigen.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung prognostiziert in seinem aktuellen Jahresgutachten für das Jahr 2018 einen Anstieg der Verbraucherpreise um 1,9 %. Damit würde die Verdienstentwicklung der Tarifbeschäftigten im Jahr 2018 über der Inflationsrate liegen.
Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 491 vom 13.12.2018
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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