Teilhabechancengesetz - Diakonie Deutschland fordert Nachbesserungen

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Anlässlich der Anhörung am 5.11.2018 im Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestags zum Teilhabechancengesetz fordert die Diakonie Deutschland erneut, den Zuschuss, den Arbeitgeber für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen erhalten sollen, am tatsächlichen Lohn auszurichten.

"Wenn Arbeitgeber Tariflohn zahlen, aber das Jobcenter lediglich Mindestlohn fördert, werden die Arbeitgeber keine Langzeitarbeitslosen einstellen. Damit läuft ein guter Ansatz ins Leere", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

 

Grundsätzlich begrüßt die Diakonie Deutschland den Gesetzentwurf. Mit dem neunen Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" sollen Menschen, die seit langem auf Hartz-IV angewiesen sind, durch eine bis zu fünf Jahren geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

 

Zusätzlich sollen sie begleitet und qualifiziert werden. "Das ist eine wichtige Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Förderprogrammen", betont Loheide.

 

Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland vom 5.11.2018

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