Hausinspektoren,
denen mehr als 75 Arbeitnehmer ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 8 und 9)
Theatertontechniker (Elektroakustiker) mit Meisterprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren sowie
sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)