Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt IV (§§ 26–29) § 26 Erholungsurlaub Erläuterungen 8 Urlaubsabgeltung

8.9Sozialversicherung, Steuer und Zusatzversorgung

Die Urlaubsabgeltung ist nach R 39b.2 Abs. 2 Nr. 5 LStR 2023 als sonstiger Bezug Arbeitslohn und damit lohnsteuerpflichtig.