Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt IV (§§ 26–29) § 26 Erholungsurlaub Erläuterungen 10 Ausschlussfrist bei Urlaub und Urlaubsabgeltung
10.2Keine Anwendung auf Ersatzurlaubsansprüche
Der als Schadensersatz an die Stelle des erloschenen Urlaubsanspruchs tretende Ersatzurlaub unterliegt – wie der Urlaubsanspruch selbst – keinen (vertraglichen oder tariflichen) Ausschlussfristen (BAG vom 19.6.2018 – 9 AZR 615/17 – NZA 2018, 1480).