8.9UrlaubsabgeltungSozialversicherungSozialversicherung, UrlaubsabgeltungSteuerSteuer und UrlaubsabgeltungZusatzversorgungZusatzversorgung
Die Urlaubsabgeltung ist nach R 39b.2 Abs. 2 Nr. 5 LStR 2023 als sonstiger Bezug Arbeitslohn und damit lohnsteuerpflichtig.