Immer wieder melden sich Beschäftigte während eines Urlaubs oder im unmittelbaren Anschluss an einen Erholungsurlaub krank und legen dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. In einigen Fällen bestehen aufseiten des Arbeitgebers Zweifel am tatsächlichen Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und damit an der sachlichen Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Solche Zweifel können sich z. B. daraus ergeben, dass der Beschäftigte in der Vergangenheit bereits mehrfach im Zusammenhang mit Urlaub Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt hat.