TV-L Kommentar Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt V (§§ 30–35) § 30 Befristete Arbeitsverträge Erläuterungen 3 Befristung ohne sachlichen Grund (sog. erleichterte Befristung)

3.5§ 30 Abs. 4 TV-L, Probezeit und Kündigung in der Probezeit bei sachgrundloser Befristung

§ 30 Abs. 4 TV-L gilt nach § 30 Abs. 1 Satz 2 TV-L nur für das Tarifgebiet West, und hier nur für die Arbeitnehmer, die nach altem Recht als Angestellte anzusehen waren (vgl. Erl. 1.1). In diesem Fall gilt Folgendes: