C. Arbeitslohn – Lohnsteuer – Sozialversicherung von A bis Z D

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Finanzverwaltung hat einen umfangreichen Erlass zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen herausgegeben (BMF-Schreiben vom 3.5.2018, BStBl. I S. 643; punktuell geändert durch BMF-Schreiben vom 22.4.2020, BStBl. I S. 483).1 Die sich hieraus ergebende Verwaltungsauffassung ist in die nachfolgenden Ausführungen eingearbeitet worden.

1

Das BMF-Schreiben ist als Anlage 2 zu H 39b.10 LStR im Steuerhandbuch für das Lohnbüro 2021 abgedruckt.

2

BMF-Schreiben vom 14.3.2017 (BStBl. I S. 473). Das BMF-Schreiben ist als Anlage 10 zu H 39b.10 LStR im Steuerhandbuch für das Lohnbüro 2021 abgedruckt.