f)Zeitanteilige Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags
Der Unterhaltshöchstbetrag und der anrechnungsfreie Betrag für die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person ermäßigen sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um je ein Zwölftel.