Steuerhandbuch B. Einkommensteuergesetz, Lohnsteuer-Durchführungsverordnung, Lohnsteuer-Richtlinien und Verwaltungserlasse § 39b EStG Einbehaltung der Lohnsteuer R 39b.10 H 39b.10
Anlage 2zu H 39b.10
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung der Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit nach den DBA Folgendes: