Bundes-Angestelltentarifvertrag Abschnitt IX (§§ 42-45)

§ 44
Umzugskostenvergütung, Trennungsentschädigung (Trennungsgeld)

Für die Gewährung von Umzugskostenvergütung und Trennungsentschädigung (Trennungsgeld) sind die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen mit folgenden Maßgaben sinngemäß anzuwenden: