Sonderregelungen SR 2 l I BAT - Lehrkräfte Erläuterungen

3Zu Nr. 3 – Arbeitszeit etc. –

Nr. 3 schließt für die Fragen der Arbeitszeit (§§ 15–17 BAT) und der Zeitzuschläge (§ 35 BAT) die Anwendung der Vorschriften des BAT aus und ersetzt diese Regelungen durch eine Verweisung auf die „Bestimmungen“ für die entsprechenden Beamten, also die beamteten Lehrer. Tariftechnisch bedeutet die Verweisung auf „Bestimmungen“ nicht nur die Verweisung auf Gesetze und Verordnungen, sondern auch auf sonstige allgemein für die entsprechenden Lehrer geltenden Regelungen, also auch Verwaltungsanordnungen und Erlasse. Es muss sich hierbei lediglich um generell geltende Regelungen und nicht um Einzelfallentscheidungen handeln. Das ist vom BAG inzwischen in ständiger Rechtsprechung anerkannt – vgl. Hinweise 8 bis 11.