Entscheidungen BAG 1995

BAG vom 01.06.1995 – 6 AZR 912/94

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung wird im Zeitpunkt der Überzahlung fällig, wenn die Vergütung fehlerhaft berechnet worden ist, obwohl die maßgebenden Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. BAGE 63, 246, 253 = AR-Blattei D-Blatt “Öffentlicher Dienst: Entsch. 364”, d. Red. = AP Nr. 8 zu § 29 BAT, zu II 3 b der Gründe).