Aufgrund der paritätischen Finanzierung kann der Arbeitgeber auch die Hälfte des einkommensbezogenen, prozentualen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung steuer- und beitragsfrei erstatten. Bei privat versicherten Arbeitnehmern ist die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags maßgebend.