Steuerhandbuch B. Einkommensteuergesetz, Lohnsteuer-Durchführungsverordnung, Lohnsteuer-Richtlinien und Verwaltungserlasse § 8 EStG Einnahmen R 8.2 Belegschaftsrabatte (§ 8 Abs. 3 EStG) H 8.2 Hinweise zu R 8.2 Bezug von Waren und Dienstleistungen

Anlage 10zu H 8.2

Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG beträgt ab 1.1.2022 50 €.

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Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG beträgt ab 1.1.2022 50 €.