BetriebsgrundstückeBewertungsgesetz, Maßgeblichkeit für die GrundsteuerWirtschaftliche EinheitZur Beurteilung, was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, muss auch für Zwecke der GrSt wieder auf das Bewertungsrecht zurückgegriffen werden. Zur wirtschaftlichen Einheit ist in § 2 BewG ausgeführt: