Zweiter Teil Einzelne Schreiben § 14 Schreiben im verwaltungsgerichtlichen Verfahren IX. Exkurs zu den Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

1.Allgemeines

Wegen der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens (Art. 12 Abs. 2 AGVwGO) müssen sich die bayerischen Behörden verstärkt mit den Kosten von Streitigkeiten vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertraut machen. Wie in jedem gerichtlichen Verfahren ist auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren streng zu unterscheiden zwischen

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Vom 13.07.2004 (AllMBl. S. 283), zuletzt geändert durch IMBek vom 27.04.2009 (AllMBl. S. 166).