6.Begriff und Wirksamkeitsvoraussetzungen
In Anlehnung an § 166 Abs. 1 ZPO definieren Art. 2 Abs. 1 VwZVG, § 2 Abs. 1 VwZG die Zustellung als die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der im VwZVG bzw. VwZG bestimmten Form. Eine wirksame Zustellung liegt nicht vor, wenn