Das Problem des Rechtsschutzes gegen Nebenbestimmungen gehört zu den umstrittensten des allgemeinen Verwaltungsrechts160a. Es geht um die Frage, ob der Betroffene eine belastende Nebenbestimmung, die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügt worden ist, isoliert anfechten kann oder ob er eine Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsaktes ohne die belastende Nebenbestimmung erheben muss. Von der generellen Zulässigkeit einer Anfechtungsklage bis hin zur generellen Unzulässigkeit der Anfechtungsklage werden fast alle möglichen Positionen vertreten160b.
160a Vgl. Büchner, Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen, apf 2005, 1. Sproll, Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts, NJW 2002, 3221. Vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 36 RdNrn. 60 ff. mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum; Happ in Eyermann VwGO, § 42 RdNrn. 41 ff.; Störmer in Fehling/Kastner, Verwaltungsrecht, § 36 VwVfG RdNrn. 86 ff.