Dritter Teil Bescheide (Grundlagen) § 19 Bescheide im erstinstanzlichen Verfahren II. Die Bescheidsformel (der Tenor) 2. Die Zusammensetzung des Tenors im Einzelnen 2.3 Sonstige Entscheidungen 2.3.2 Inhalts- und Nebenbestimmungen

2.3.2.7Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen

Das Problem des Rechtsschutzes gegen Nebenbestimmungen gehört zu den umstrittensten des allgemeinen Verwaltungsrechts160a. Es geht um die Frage, ob der Betroffene eine belastende Nebenbestimmung, die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügt worden ist, isoliert anfechten kann oder ob er eine Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsaktes ohne die belastende Nebenbestimmung erheben muss. Von der generellen Zulässigkeit einer Anfechtungsklage bis hin zur generellen Unzulässigkeit der Anfechtungsklage werden fast alle möglichen Positionen vertreten160b.

160a

Vgl. Büchner, Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen, apf 2005, 1. Sproll, Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts, NJW 2002, 3221.

160b

Vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 36 RdNrn. 60 ff. mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum; Happ in Eyermann VwGO, § 42 RdNrn. 41 ff.; Störmer in Fehling/Kastner, Verwaltungsrecht, § 36 VwVfG RdNrn. 86 ff.