Die Formulierung einer Ersatzvornahme-Androhung hat sich an Art. 36 Abs. 4 VwZVG, § 13 Abs. 4 VwVG zu orientieren, wobei zu beachten ist, dass in der letzteren Vorschrift die Möglichkeit einer Vorverlegung der Fälligkeit des Kostenbetrages (Art. 36 Abs. 4 Satz 2 VwZVG) nicht vorgesehen ist.
216 Zur Verdeutlichung kann man noch hinzufügen: „Die Ersatzvornahme wird hiermit angedroht.“ Siehe dazu das Bescheidmuster unten § 22 RdNr. 27.