Dritter Teil Bescheide (Grundlagen) § 19 Bescheide im erstinstanzlichen Verfahren II. Die Bescheidsformel (der Tenor) 2. Die Zusammensetzung des Tenors im Einzelnen 2.3 Sonstige Entscheidungen 2.3.7 Androhung eines Zwangsmittels 2.3.7.2 Zwangsgeldandrohung

2.3.7.3Androhung von Ersatzvornahme

Die Formulierung einer Ersatzvornahme-Androhung hat sich an Art. 36 Abs. 4 VwZVG, § 13 Abs. 4 VwVG zu orientieren, wobei zu beachten ist, dass in der letzteren Vorschrift die Möglichkeit einer Vorverlegung der Fälligkeit des Kostenbetrages (Art. 36 Abs. 4 Satz 2 VwZVG) nicht vorgesehen ist.

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Zur Verdeutlichung kann man noch hinzufügen: „Die Ersatzvornahme wird hiermit angedroht.“ Siehe dazu das Bescheidmuster unten § 22 RdNr. 27.