Dritter Teil Bescheide (Grundlagen) § 19 Bescheide im erstinstanzlichen Verfahren III. Die Gründe 3. Die Bestandteile der Gründe im Einzelnen 3.2 Rechtliche Würdigung 3.2.2 Begründung der sonstigen Entscheidungen 3.2.2.6 Begründung der Androhung eines Zwangsmittels

3.2.2.6.3Die Höhe des Zwangsgeldes

Nach Art. 31 Abs. 2 VwZVG beträgt das Zwangsgeld mindestens 15 und höchstens 50.000 Euro. Es soll das wirtschaftliche Interesse, das der Pflichtige an der Vornahme oder am Unterbleiben der Handlung hat, erreichen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden. Das wirtschaftliche Interesse des Pflichtigen ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu schätzen.

332

Vgl. BVerwG vom 02.07.1992 BVerwGE 90, 275/278; vom 22.11.2001 BayVBl 2002, 607.

332a

Aufgabe 9 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2001/1, Teil II, abgedruckt in BayVBl 2006, 740/742.

332b

BayVBl 2006, 772/775.

332c

Vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Sadler, VwVG und VwZG, § 11 VwVG RdNrn. 20 ff., und Engelhardt/App, VwVG und VwZG, § 11 VwVG Anm. 4.