Dritter Teil Bescheide (Grundlagen) § 19 Bescheide im erstinstanzlichen Verfahren IV. Die Rechtsbehelfsbelehrung

1.Begriff

Rechtsbehelfsbelehrung ist die schriftliche oder elektronische Belehrung der Beteiligten darüber,

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BVerwG vom 27.02.1976 BVerwGE 50, 248 = BayVBl 1976, 568; vom 13.12.1978 BVerwGE 57, 188/190; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, § 58 RdNr. 10. Ein auf Unkenntnis beruhender Formverstoß und eine sich daraus ergebende Fristversäumung rechtfertigen ausnahmslos die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

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So auch Pietzner/Ronellenfitsch, § 48 RdNr. 2.