Dritter Teil Bescheide (Grundlagen) § 19 Bescheide im erstinstanzlichen Verfahren IV. Die Rechtsbehelfsbelehrung 4. Inhalt 4.5 Atypische Rechtsbehelfsbelehrungen

4.5.1Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes

Nach Nr. 4.3.6 der IMBek über den Vollzug des Art. 15 (jetzt 12) AGVwGO362l ist für Verwaltungsakte, über die im Streitfall im ersten Rechtszug der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet (vgl. § 48 VwGO), in den Rechtsbehelfsbelehrungen362m der

362l

Vom 06.09.2016 (AllMBl. S. 2077).

362m

Einschlägig ist das Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 2a (oben § 19 RdNrn. 255 und 255a).