Dritter Teil Bescheide (Grundlagen) § 20 Bescheide im Widerspruchsverfahren I. Allgemeines zum Widerspruchsverfahren

13.Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Widerspruchsverfahren

Im Widerspruchsverfahren treffen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde vielerlei Entscheidungen, die ihrerseits wieder mit förmlichen Rechtsbehelfen angefochten werden können. Zu denken ist nicht nur an die Hauptsacheentscheidungen (Hauptregelungen) im Abhilfe- und im Widerspruchsbescheid, sondern auch an Entscheidungen über Wiedereinsetzungsanträge, an die Anordnung oder Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit und an kostenrechtliche Entscheidungen.