Dritter Teil Bescheide (Grundlagen) § 20 Bescheide im Widerspruchsverfahren II. Der Abhilfebescheid 1. Der Bescheidseingang

1.2Zustellungsvermerk

Ob sich aus der Verwaltungsgerichtsordnung eine Pflicht zur förmlichen Zustellung von Abhilfebescheiden ergibt, ist zweifelhaft280. Wenn man die Frage verneint, muss man auf Zustellungserfordernisse in anderen Gesetzen achten.

280

Vgl. § 18 RdNr. 116.