Dritter Teil Bescheide (Grundlagen) § 20 Bescheide im Widerspruchsverfahren II. Der Abhilfebescheid 2. Die Bescheidsformel (der Tenor) 2.2 Die Hauptsacheentscheidung (Hauptregelung)

2.2.2Teilweise Abhilfe

An anderer Stelle286 wurde bereits ausgeführt, dass die Ausgangsbehörde zur Teilabhilfe zwar nicht verpflichtet, aber berechtigt ist. Wie bei der Teilabhilfe im Einzelnen verfahren werden soll, ist umstritten287; nachstehend sollen die in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten erörtert werden.

286

Vgl. § 20 RdNrn. 20, 21.

287

(derzeit nicht belegt)