Bereits in ihrer am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Bekanntmachung über die Bereinigung veröffentlichter Verwaltungsvorschriften (VVBerBek)9 hatte die Bayerische Staatsregierung bestimmt, dass alle veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Freistaates Bayern außer Kraft treten, sofern sie nicht in der „Datenbank BAYERN-RECHT“ digital erfasst sind („Sunset“). Die nach dem 1. Januar 2007 fortgeltenden veröffentlichten bayerischen Verwaltungsvorschriften (= Bekanntmachungen) waren in der „Positivliste 1“ zusammengestellt.
9 Vom 07.12.2006 (AllMBl. S. 685). StRegBek betr. Weitergeltung von Verwaltungsvorschriften (VwVWBek) vom 31.05.2016 (AllMBl. S. 1555). www.gesetze-bayern.de.