Teil A Geltendes Bundesrecht Teil A II BBesG Kommentar A II/1 Kommentar Abschnitt 3 (§§ 39–41) § 40 Stufen des Familienzuschlages Erläuterungen 11. Absatz 2/Kindbezogener Familienzuschlag für Verheiratete u. a. (Familienzuschlag der Stufe 2 und höher)
Die Kindergeldberechtigung bestimmt sich nach Kapitel X des EStG bzw. nach dem BKGG. Kindergeld steht nach § 62 Abs. 1 S. 1 EStG einem Beamten, Richter oder Soldaten zu, wenn er