Teil C Recht der Bundesländer Teil C VI Länderrecht Niedersachsen 2 Verordnungen 2.1 NVVergVO Zweiter Abschnitt Andere im Vollstreckungsdienst tätige Beamtinnen und Beamte

§ 7
Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst einer Kommune

Die im Außendienst des Vollstreckungsdienstes einer Kommune tätigen Beamtinnen und Beamten erhalten eine Vergütung.