Hessisches Gleichberechtigungsgesetz Anhang C: Europarecht C.I Verträge/Konventionen C.I.6 Grundrechte-Charta der EU Titel IV Solidarität

Artikel 31
Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.