Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt I (§§ 1–5) § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit Erläuterungen 1 Grundlagen zum Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst 1.3 Vertragsfreiheit und ihre Grenzen 1.3.2 Diskriminierungsverbot

1.3.2.2Beweiserleichterung nach § 22 AGG

Etwaige Konsequenzen wegen Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot der §§ 1, 7 Abs. 1 AGG (dazu Erl. 1.3.2.3) setzen voraus, dass eine Benachteiligung gerade „wegen“ eines der in § 1 AGG genannten Merkmale erfolgt ist. Das heißt, das geschützte Merkmal muss gerade als Grund zulasten des Bewerbers berücksichtigt werden. Eine unzulässige Berücksichtigung in diesem Sinne wäre bereits dann gegeben, wenn in dem Motivbündel, das die Entscheidung des (potenziellen) Arbeitgebers beeinflusst hat, ein in § 1 AGG genannter Grund als negatives oder (sein Fehlen) als positives Kriterium enthalten ist (BAG vom 26.6.2014 – 8 AZR 547/13 – ZTR 2014, 728; vom 23.1.2020 – 8 AZR 484/18 – BAGE 169, 302).