Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt I (§§ 1–5) § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit Erläuterungen 1 Grundlagen zum Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst 1.3 Vertragsfreiheit und ihre Grenzen

1.3.3Schwerbehindertenrecht

Für Arbeitgeber im Allgemeinen und für öffentliche Arbeitgeber im Besonderen ergeben sich auch durch das Schwerbehindertenrecht spürbare Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsfreiheit bzw. bei der Personalgewinnung. Hierzu gehört insbesondere die Beschäftigungsquote, die alle Arbeitgeber verpflichtet, fünf % aller Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (Erl. 1.3.3.3). Unabhängig davon gilt eine Reihe von verfahrensbezogenen Besonderheiten, die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu beachten sind (Erl. 1.3.3.4). Für öffentliche Arbeitgeber (siehe dazu Erl. 1.3.3.2) ist vor allem die Pflicht zur Einladung aller schwerbehinderten Bewerber zu Vorstellungsgesprächen zu beachten, die häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist (Erl. 1.4.5).