Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt I (§§ 1–5) § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit Erläuterungen 1 Grundlagen zum Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst 1.3 Vertragsfreiheit und ihre Grenzen 1.3.3 Schwerbehindertenrecht

1.3.3.2Begriff des Arbeitgebers im Schwerbehindertenrecht

Die besonderen Pflichten des SGB IX sind i. d. R. an den Arbeitgeber adressiert. Es kommt daher weniger darauf an, ob die betreffenden Pflichten im jeweiligen Betrieb bzw. in der betreffenden Dienststelle erfüllt werden. Vielmehr muss regelmäßig auf den Arbeitgeber abgestellt werden.