Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt I (§§ 1–5) § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit Erläuterungen 1 Grundlagen zum Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst 1.4 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 1.4.5 Einladungspflicht gegenüber schwerbehinderten Bewerbern

1.4.5.8Folgen von Verstößen gegen die Einladungspflicht

Verstößt der öffentliche Arbeitgeber gegen seine Verpflichtung aus § 165 Satz 3 SGB IX, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, kann dies die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung i. S. von § 22 AGG begründen, dass der erfolglose Bewerber die unmittelbare Benachteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 AGG wegen seiner (Schwer-)Behinderung erfahren hat (BAG vom 23.1.2020 – 8 AZR 484/18 – NZA 2020, 851). Näher zur Beweislastumkehr Erl. 1.3.2.2.