Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt III (§§ 12–25)
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
1Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen jeweils sechs Stufen. 2Die Abweichungen von Satz 1 sind in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen in der Entgeltordnung geregelt.