Teil B Erläuterungen B 1 TV-L Allgemeiner Teil Abschnitt VI (§§ 36–39) § 37 Ausschlussfrist Erläuterungen

10Einhaltung der Schriftform

Um die Ausschlussfrist zu wahren, muss nicht nur die vorgeschriebene Frist (Erl. 9), sondern auch die vorgeschriebene Form, nämlich die Schriftform, eingehalten werden.