Bayerisches Digitalgesetz Praxishandbuch zum Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG) Anhang: Normsammlung StPO Strafprozessordnung (StPO) Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage

§ 170
Entscheidung über eine Anklageerhebung

Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.