Disziplinarrecht in Bund und Ländern Bundesdisziplinargesetz – Kommentar Disziplinarrechtliche Tatbestände und ihre Rechtsfolgen Tatbestand VIII Verletzung der Pflichten des Nebentätigkeitsrechts 13. Gerichtliche Entscheidungen Nr. 8 Beamter setzt während Krankheit Nebentätigkeit trotz Widerrufs der Nebentätigkeitsgenehmigung und mehrfacher Untersagung durch den Dienstherrn fort