BauO NRW – Kommentar E Ergänzende Vorschriften B. Planungsrecht I. Rechtsvorschriften 1. Baugesetzbuch (BauGB) Erstes Kapitel (§§ 1 – 38) Dritter Teil (§§ 29 – 38) Erster Abschnitt (§§ 29 – 38)

§ 35
Bauen im Außenbereich

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es