Vermögenserfassung und -bewertung in Bayern Vorschriften Gesetze und Verordnungen Bewertungsgesetz (BewG) - Auszug Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften Erster Abschnitt Einheitsbewertung D. Betriebsvermögen
§ 99 Betriebsgrundstücke
Betriebsgrundstück im Sinne dieses Gesetzes ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb,