Sponer/Steinherr – Schnell-Dienst 2009 Schnell-Dienst 09/2009 Allgemeiner Teil Arbeitszeit 5 Urlaub – Kurzarbeit – Schadensersatz

BAG vom 16.12.2008 – 9 AZR 164/08

Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit, die die Arbeitszeit auf Null verringert, befreit den Arbeitnehmer auch dann von seiner Arbeitspflicht, wenn der Arbeitgeber vor Einführung der Kurzarbeit für die Zeit der Kurzarbeit Urlaub gewährt hat. Deshalb kann der mit der Festsetzung des Urlaubs bezweckte Leistungserfolg, die Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht für die Dauer des Urlaubs, nicht eintreten (nachträgliche Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB).