Teil I 1. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Erster Teil (§§ 1-34) Erster Abschnitt (§§ 1-7)
§ 1 Begriffsbestimmung
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.