Kommentar Teil A Grundlegende beamtenrechtliche Texte A.2 Bundesbeamtengesetz (BBG) Bundesbeamtengesetz (BBG) Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz

§ 126
Verwaltungsrechtsweg

Für alle Klagen der Beamtinnen, Beamten, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen, früheren Beamten und der Hinterbliebenen aus dem Beamtenverhältnis sowie für Klagen des Dienstherrn ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.